Seit
18. August ist nun die Frage offen, warum von der von Fingerhaus beauftragten Bohrfirma nur 80m Bohrtiefe beantragt wurde, obwohl wir vertraglich eine ca. 92m Bohrung bekommen sollten und lt. Gutachten des hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie Bohrtiefen bis zu 100m in unserem Baugebiet problemlos genehmigt werden können.
Bisher erhielten wir von Fingerhaus immer die Antwort, dass 80m Bohrung für unsere benötigte Heizleistung ausreichend seien und daher nur 80m beantragt wurden. Daher wollten wir noch wissen, warum wir eine 92m-Bohrung bezahlen sollen, wenn tatsächlich nur 80m gebohrt wird.
Nach etlichen Wochen und zahlreichen telefonischen Nachfragen bekamen wir heute eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Thema von Fingerhaus:
Hierin heißt es auf einmal, dass sehr wohl 92m nötig sind und auch gebohrt werden sollen. Da lt. Bohrgenehmigung aber nur 80m genehmigt wurden, sollen die 92m auf 2 getrennte Bohrungen aufgeteilt werden, wodurch Mehrkosten auf uns zukommen, dessen Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar seien.
Das heißt: Die Bohrfirma von Fingerhaus stellt den falschen Bohrantrag, dieser wird genehmigt und deshalb haben wir nun Mehrkosten?
Außerdem wollen wir keine 2 Bohrungen sondern nur eine mit 92m Tiefe.
Darüberhinaus konnte uns bis heute kein Termin für die Bohrung genannt werden und der Einzugstermin naht mit großen Schritten.