10 Januar 2007

Nachträgliche Änderung des Bebauungsplans




Wie bereits in unserem Post "Rosa Wohnblocks im Brühl" vom 26.8.2006 beschrieben, werden in unserem Baugebiet Wohnungen in großen Wohnanlagen vermarktet, die nicht dem Bebauungsplan in seiner gültigen Form entsprechen. Ralf Trollmann von der Firma Terramag kommentierte damals: "Abweichungen vom B-Plan wird es im übrigen nicht geben, ausser eventuell bei der Dachneigung und den Zisternen, die Abweichungen werden aber nur kommen, wenn ein nachhaltiger städtebaulicher Grund (kein finanzieller Grund)dafür sprechen sollte." (Kompletter Kommentar siehe Post vom 26.8.).
Inzwischen wurde bereits mit dem Bau der Wohnblocks begonnen und wie der Presse zu entnehmen ist, soll es offensichtlich gar keine Abweichungen vom Bebauungsplan mehr geben, da dieser kurzer Hand für die betreffenden Grundstücke an die Wünsche der Bauträger angepaßt werden soll.

Uns erreichte dazu folgender Beitrag:

Liebe Nachbarn,
seit einiger Zeit verfolgen wir Euren Web-Blog (wie viele andere auch!) und finden es sehr informativ und hilfreich, dass Ihr Eure Erfahrungen den anderen Bauherren im Brühl zur Verfügung stellt. Da wir leider keinen Web-Blog haben und möglichst viele Bauherren erreichen möchten, wollten wir Euch auf diesen Weg über eine geplante gravierende Änderung des Bebauungsplans informieren. Es wäre super, wenn ihr diese Information in Eurem Web-Blog aufnehmen könntet, damit möglichst viele Bauherren informiert werden: Es wird beabsichtigt bei den Grundstücken auf denen eine 3-geschössige Bebauung möglich ist, im Bebauungsplan unter Anderem folgendes zu ändern:


  • Die bisherige Dachneigung von mindestens 35-40° bei 3-geschössigen Bauten soll auf 10° verringert werden.

  • Die bisherige Traufhöhe von 9m soll komplett aufgehoben werden.

Dieses hat als Konsequenz, dass breitere und massivere Gebäude möglich sind und in unmittelbarer Nachbarschaft zu unseren Ein- und Zweifamilienhäuser große Wohnblöcke gebaut werden . Unter Anderem würde die Optik des Baugebiets auch drunter leiden, dass keine Sattel- oder Zeltdächer mehr erforderlich sind. Einige Investoren im Neubaugebiet werben schon fleißig mit massiven Mehrfamilienhäusern mit mehr als 10-15 Wohneinheiten haben, obwohl die Änderung des Bebauungsplans noch nicht beschlossen ist. Auf Nachfrage bei einem im Baugebiet befindlichen Verkaufscontainern wurde uns auch mitgeteilt, dass dieses Bauvorhaben so gut wie genehmigt ist, da es so schon mit den zuständigen Behörden abgesprochen sei. Viele von uns fühlen sich von der Terramag/ Gemeinde arglistig getäuscht, da bei den Unterlagen zur Vermarktung der Grundstücke von einer „Auenlandschaft mit viel Grünfläche und attraktiven Bauplätzen für Einzel- und Doppelhausbehausung“ geschrieben wurde. Über Wohnblöcke wurde nie ein Wort verloren. Nachdem nun bekannt wird, was wirklich im Brühl gebaut werden soll, werden diese Zusicherungen lapidar als " Fehler bei der Vermarktung" abgetan! (Einige graphische Darstellungen der geplanten Änderungen des Bebauungsplans insbesondere auch im Vergleich zum Exposé von Terramag haben wir auch als pdf-Datei verfügbar) Wir versuchen so viele Bauherren wie möglich zu mobilisieren und unsere Enttäuschung bei den Gemeindevertretern zu bekunden. Am 13. Februar tagt der Bauausschuss, der die Änderung des Bebauungsplans besprechen wird, um sie anschließend der Gemeindeverwaltung zur Abstimmung vorzulegen. Die Einspruchfrist ist leider zum 31.12. abgelaufen. Trotzdem wäre es sinnvoll, wenn möglichst viele Bauherren ihre Verärgerung bei den Gemeindevertretern kundtun. Inzwischen sind uns bereits 12 betroffene Bauherren bekannt, die sich bei den Gemeindevertretern schon geäußert und zum Teil auch Einspruch eingelegt haben. Die CDU in Egelsbach hat dieses auch schon auf ihre Homepage aufgenommen. www.cdu-egelsbach.de oder als pdf-Datei. Auch von Seiten der SPD hoffen wir auf Unterstützung. Für weitere Rückfragen könnt Ihr uns gerne kontaktieren:


Marc Wellner & Astrid Usandizaga
Marc.Wellner@dlh.de
Astrid.usandizaga@arcor.de
Tel: 0163-7373237

13 Kommentare:

wunschgrundstück hat gesagt…

Liebe Baublog-Leser,
an dieser Stelle möchte ich als Geschäftsführer der TerraMag GmbH mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass die Beschwerdeführer zur 1.Änderung des Bebauungsplans uns arglistige Täuschung vorwerfen, ohne sich je bei uns persönlich über die Hintergründe des Änderungsverfahrens erkundigt zu haben - dann würden sich nämlich wahrscheinlich die Bedenken relativieren.
Als reiner Dienstleister hat die TerraMag GmbH sicherlich keine finanziellen Interessen, die dementsprechenden Vorwürfe weise ich zurück. Auch die Aussage "Fehler bei der Vermarktung" wurde so nie getroffen.
Ich würde mich freuen, wenn die Betroffenen bei Problemen, Sorgen oder Ängsten direkt Kontakt zu mir aufnehmen würden und sich so ein konstruktiver Dialog ergeben könnte. Der weiter oben angesproche Beitrag von mir hat nach wie vor Gültigkeit.
Im übrigen verfolge ich auch mit großem Interesse die Baublogs im Internet und hoffe, dass JEDER im Brühl ein schönes Zuhause findet.
Bei Fragen stehe ich Ihnen unter meiner privaten Handynummer 0160 - 97916712 jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Trollmann

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Trollman,

um den von Ihnen angesprochenen konstruktiven Dialog in Gang zu bringen wäre es schön, wenn Sie an dieser Stelle folgendes erklären könnten:

1. Was sind die Hintergründe des Änderungsverfahrens. Ich habe die geplanten Änderungen des Bebauungsplans auf der Gemeinde eingesehen, aber die erforderliche Begründung blieb mir verborgen.

2. Wieso steht in den Exposes der Terramag zu den 3-geschossigen Grundstücken im Zentrum des Brühls (Grundstücke Nr. 657, 610 und 602) noch heute ""Bauweise: Einzel- oder Doppelhaus", wenn selbst dem letzten Bauherren klar geworden ist, dass hier nun doch anders gebaut werden soll. Als Beispiel möchte ich auf die geplanten Wohnblöcke mit bis zu 15 Wohneinheiten auf dem Grundstück Nr. 657 hinweisen.

3. Nach meinem Verständnis dient der derzeit gültige Bebauungsplan nicht nur der Einschränkung meines Bauvorhabens, sondern auch meinem Schutz vor unangenehmen Überraschungen durch die Bauvorhaben meiner Nachbarn. In welcher Weise wurden die unterschiedlichen Interessen der neuen gewerblichen Bauherren und der privaten Bauherren, die ihre Grundstücke auf Grundlage des derzeit gültigen Bebauungsplans und der Exposes der Terramag erworben haben, gegeneinander abgewogen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Frank Weyand

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Hr. Trollmann,

ihre Antwort erstaunt uns schon sehr. Wie Sie wissen müssten, haben wir Terramag bereits am 24.12.2006 in Kopie unseren Einspruch zur geplanten Änderung des B-Plans gesendet und warten seither auf eine entsprechende Antwort.

Nun gut, wenn Sie nun, nachdem via WebBlogs die geplanten Änderungen des B-Plans bekannt werden, reagieren, dann wäre
es doch sehr nett von Ihnen, wenn Sie auf die von Hrn. Weyand (und vielen anderen Bauherren) gestellten Fragen (im vorherigen
Kommentar) Antworten geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Wellner und Astrid Usandizaga

wunschgrundstück hat gesagt…

Guten Abend,

sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen:
Zunächst einmal möchte ich Sie jedoch um Ihr Verständnis bitten, dass meine Antworten lediglich meine persönliche Meinung darstellen, wir uns im Bezug auf die Bauleitplanung jedoch in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren bewegen, bei dem meine Meinung sicherlich nur eingeschränkt zählt. Allerdings werde ich mich als die Gemeinde beratender Fachmann nicht aus der Verantwortung stehlen.

Gestatten Sie mir mit Frage 2 zu beginnen:
Laut mir bekanntem Willen der Gemeinde (hat Planungshoheit), laut dem Willen der TerraMag und laut dem aktuellen Baurecht soll hier nicht anders gebaut werden.
Hier vielleicht das entscheidende Mißverständnis, dass ich aus meiner Sicht sehr bedauere:
Die baurechtliche Festsetzung Einzelhaus bedeutet nicht Einfamilienhaus!!! Die in diesem Blog abgebildeten Häuser sind Einzelhäuser! Hier soll auch niemand arglistig getäuscht werden, denn die Darstellung im B-Plan und in unseren Exposes entspricht exakt der in der Planzeichenverordnung und der Baunutzungsverordnung § 22
(http://bundesrecht.juris.de/baunvo/BJNR004290962BJNE003002307.html)
vorgeschriebenen Form.
Da uns durchaus bewußt ist, dass viele Hausverkäufer, Finanzdienstleister und Makler allerdings von Baurecht wenig Ahnung haben, haben wir speziell hierfür einen eigenen Beratungscenter eröffnet, der künftigen Bauherren eine intensive, kostenfrei Beratung zu diesen Themen bietet. Ich bin überzeugt, dass sicherlich viele Bauherren im Brühl bestätigen können, dass unser Unternehmen und auch die Gemeinde sich größte Mühe bei der seriösen Beratung von Interessenten gibt.
Nie haben wir verschwiegen, dass im Baugebiet größere, noch unparzellierte Flächen für Investoren vorgehalten werden, da ein so großes Baugebiet aus meiner sicht auch einige Eigentumswohnungen und Reihenhäuser benötigt, grade für einkommensschwächere Familien, die aus meiner Sicht auch die Möglichkeit der Eigentumsbildung erhalten sollten.

Zu Frage 3:
Die Interessen wurden bislang noch nicht gegeneinander abgewogen! Im Gegensatz zum 1. Bauleitplanverfahren hat sich mittlerweile das Baurecht geändert (Anpassung verschiedener europäischer Baurechte). Hier in Kurzform:
Am Anfang steht ein Planungsgedanke, dieser wird veröffentlicht (Offenlage des B-Plans) um Anregungen und Änderungswünsche zu erhalten, danach wird politisch über die Anregungen entschieden -> Abwägung der Interessen. Bei größeren Änderungen erfolgt eine erneute Offenlage, u.s.w.
Die Neuerung ist, dass jetzt schon zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine vorgezogene Offenlage stattfindet, damit gleich für die Offenlage (ca. März/April 2007) die notwendigen Änderungen berücksichtigt werden können.
[Da es sich hier um ein förmliches Verfahren handelt, habe ich auch die uns nachrichtlich zugegangenen Anregungen nicht beantwortet, da dies formell Aufgabe der Gemeinde ist und im weitern Verfahren berücksichtigt wird. Einen persönlichen, mündlichen Dialog - einfacher als alles so zu tippen - halte ich dennoch für sinnvoll]

Frage 1:
Hintergrund des Änderungsverfahrens sind zum Teil kleinere Mängel, die zum Satzungsbeschluss noch nicht erkennbar waren und zum Teil auch ein Investorenwettbewerb zur Vermarktung der für Investoren vorgesehenen Flächen, bei dem ein Konzept durch seine städtebaulichen und sozialen Aspekte sich von anderen Konzepten unterschied. Berechtigte wirtschaftliche Interessen der Gemeinde standen nicht im Vordergrund, dies beweisst auch, dass die angesprochenen Flächen auch ohne B-Planänderung bereits erworben wurden.


Im übrigen wurden die angedachten Änderungen des B-Plans nicht via Blog bekannt, sondern durch öffentliche Bekanntmachung in der Zeitung, die sicherlich mehr Leser erreicht als dieser sehr informative, lesenswerte Blog.

Ich hoffe, ich konnte die Fragen zufriedenstellend beantworten, auch wenn die Diskussion via Schriftverkehr nicht leicht ist, da man halt nicht richtig disskutieren kann.

P.S.: Bei einem der beiden abgebildeten Wohngebäude (kleines Bild) sollen sogar, je nach Nachfrage, behindertengerechte Wohnungen entstehen. Eine ungewünschte Beschattung soll ausgeschlossen werden, indem die Haushöhe absolut unverändert bleibt. Das Weglassen der Traufhöhe (Schnittpunkt von Aussenwand und Dach) würde das aus meiner Sicht die architektonisch attraktive Gallerie im Dachgeschoss, statt einer Bedachung an dieser Stelle, zulassen. Die Höhe der Aussenwand weicht dabei jedoch nicht von der bislang festgeschriebenen Traufhöhe ab.

ch-tat hat gesagt…

Schaut man sich auf dem Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser um, so stellt man fest, dass folgende Haustypen voll im Trend liegen:
1.) Pultdachhäuser
2.) Stadtvillen mit Walmdach
3.) "Wohnen auf einer Ebene"-Konzepte (Bungalos mit Walmdach)
Alle 3 Haustypen haben i.d.R. Dachneigungen zwischen 10° und 30° und bleiben daher in der üblichen Bauform privaten Bauherren im Brühl aufgrund der planrechtlichen Festsetzung verwehrt.
Durch die vorgeschriebene Dachneigung von mindestens 35° bzw. 38° werden private Bauherren gezwungen Dachschrägen in den Wohnräumen in Kauf zu nehmen oder wertvollen umbauten Raum als Dachboden ungenutzt zu lassen.
In den unter 2. und 3. genannten Haustypen (die in an den B-Plan angepaßter Form - also mit höherer Dachneigung - schon zahlreich im Brühl realisiert wurden) hat die steilere Dachform nicht nur erhebliche Mehrkosten für den Bauherrn, sondern auch ein deutlich wuchtigeres Erscheinungsbild durch die daraus resultierende höhere Firsthöhe zur Folge. Insbesondere bei den unter 3. genannten Gebäuden wirkt sich dies m.E. optisch sehr negativ aus.

Nimmt man diese erheblichen Nachteile zugunsten eines einheitlichen Erscheinungsbildes von Seiten der Gemeinde in Kauf, ist es unerklärlich, warum bei den Bauträgergrundstücken aufgrund der gleichen Nachteile von den bisherigen Regeln abgewichen werden sollte.

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Trollmann,

könnten Sie uns vielleicht noch zusätzlich die Frage beantworten.

Weshalb Terramag den Zusatz im Exposé zu Grunstück 657 von "max. 2 Wohnungen", erst nachdem wir (die Bauherren) Einspruch eingereicht haben entfernt hat.
Und als Zusatz "Alle Angaben ohne Gewähr" eingefügt hat? Denn dies stand am Anfang noch nicht drin!

Und weshalb wurden bei den anderen die Bauweise komplett enfernt?

Mit freundlichen Grüßen
Maribel Beltrán & Arold Faber

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Hr. Trollmann,

bzgl. ihrer Erläuterung zum Thema „Einzelhäuser“ können wir auch nur unserem Vorredner beipflichten: Bis noch vor 1-2 Wochen stand in Ihrem Expose „max 2 Wohneinheiten“. Von daher musste jeder Bauherr davon ausgehen, dass auf diesem Grundstück keine Mehrfamilienhäuser mit jeweils 10-15 Parteien entstehen würden.

Auch finden wir es sehr interessant, dass die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Änderung des Bebauungsplan aus der Langener Zeitung vom 17.11.2006 nicht z.B. auf der Homepage von Terramag unter Presse aufgenommen wurde – die Langener Zeitung ist nun, mit Verlaub, nicht allen Bauherren unmittelbar zugänglich, insbesondere dann nicht, wenn man nicht aus Langen kommt. Wäre doch sicherlich eine sehr interessante Information für alle Bauherren im Brühl gewesen, oder? Gerade auch vor dem Hintergrund, dass es eine Einspruchfrist gab, die am 31.12.2006 auslief.

Zudem erscheint es uns doch etwas merkwürdig, dass Sie zu den „Anregungen“, die Ihnen zu diesem Thema bisher „nachrichtlich zugegangenen“ sind, bis dato gar keine Stellungnahme abgeben wollten. Warum denn erst jetzt, nach dem das Thema via WebBlogs prominenter platziert ist?

Nehmen Sie doch bitte auch einmal Stellung dazu, inwieweit die jetzt vorliegende geplante 1. Änderung des Bebauungsplans mit dem am 12.10.2006 beschlossenen Aufstellungsbeschluß vereinbar ist.

Dann fragen wir uns natürlich auch, wieso gewerbliche Bauträger mit Wohnkomplexen werben (u.a. auch auf der Webpage von Terramag), die nun ganz offensichtlich nicht mit dem gültigen Bebauungsplan übereinstimmen (ist Ihnen beim Einstellen dieser Werbung auf der Terramag Webpage eigentlich nicht aufgefallen, dass die dort dargestellten Wohnkomplexe nicht mit dem Bebauungsplan (Dachneigung) und auch nicht mit Ihren Exposes (max 2 Wohneinheiten!) im Einklang stehen? Und, dass davon möglicherweise Bauherren in der Nachbarschaft negativ betroffen sind?). Diese Werbung, die ja nicht kostenlos ist, wird ein gewerblicher Bauträger ja nicht veranlassen, wenn er nicht bestimmte Zusagen erhalten hat (gab es die?), dass er im Widerspruch zum bestehenden Bebauungsplan bauen darf, oder dass ganz einfach der Bebauungsplan an diese Partikularinteressen angepasst wird.

Zu guter Letzt vielleicht noch eine Anmerkung zu Ihrer geschmacklichen Einschätzung „architektonisch attraktive Gallerie im Dachgeschoss“:

Attraktiv sind diese 4-stöckigen Wohnkomplexe in der Tat höchstens für jene, die im 4. Stock auf der Gallerie des Dachgeschosses wohnen werden und natürlich vor allem finanziell auch für die gewerblichen Bauträger, die auf der Baufläche den maximalen Wohnraum verkaufen konnten.

Absolut unattraktiv sind diese 4-stöckigen Wohnkomplexe aus oben genannten Gründen (Minderung von Wohnqualität und Wertminderung) für alle umliegenden Nachbar-Bauherren, die sich darauf verlassen haben, dass auf diesen Bauplätzen Einzel- oder Doppelhäuser mit max 2 Wohneinheiten entstehen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Wellner und Astrid Usandizaga

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Trollmann,

Zunächst möchten wir noch mal den vorangestellten Kommentar unterstreichen:
Bis vor 1-2 Wochen stand in Ihrem Terramag Expose für die betroffenen Grundstücke zusätzlich zu „Einzel- und Doppelhaus“ noch die Anmerkung „max 2 Wohneinheiten“, d.h. als benachbarter Bauherr musste man davon ausgehen, dass Mehrfamilienhäuser in der jetzt geplanten Form mit jeweils 10-15 Wohneinheiten auf den betroffenen Bauplätzen ausgeschlossen waren. Dass Terramag diese für benachbarten Bauherren doch sehr entscheidend Passage nun aus dem Expose entnommen und durch den Absatz "Alle Angaben ohne Gewähr" ersetzt hat, entsetzt uns ziemlich. Dann auch noch zu behaupten, dass das Missverständis dadurch zustande gekommen ist, dass die betroffenen Bauherren offenbar „von Baurecht wenig Ahnung“ haben, empfinden wir als äußerst dreiste Aussage.

Auch erstaunt uns, dass Terramag es nicht für nötig erachtet hat, die am 17.11.2006 in der Langener Zeitung veröffentliche Öffentliche Bekanntmachung der geplanten Änderung des Bebauungsplans z.B. auf der Terramag Homepage unter Presse zusätzlich bekannt zu machen – nun ist ja, mit Verlaub, die Langener Zeitung nicht für alle Bauherren unmittelbar zugänglich, insbesondere dann nicht, wenn man nicht aus Langen kommt. Wenn Sie doch so großen Wert auf die gute Beratung der Bauherren legen, wäre dies doch sicherlich eine sehr relevante Information für die Bauherren im Brühl gewesen, oder? Zumal es ja auch eine Einspruchsfrist gab, die am 31.12.2006 auslief.

Zudem wundert es uns schon sehr, dass gewerblich Bauträger mit Mehrfamilienkomplexen werben (was ja nicht umsonst ist), die ganz offensichtlich nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan im Einklang stehen. Werbung für diese Mehrfamilienkomplexe findet ja unter anderem auch auf der Terramag Webpage statt. Herr Trollmann, ist Ihnen denn dabei nicht aufgefallen, dass diese Mehrfamilienkomplexe nicht dem gültigen Bebauungsplan (siehe Dachneigung) sowie nicht Ihrem Expose (siehe „max 2Wohneinheiten“) entsprechen, und dass benachbarte Bauherren negative davon beeinflusst werden. Oder gibt es vielleicht bestimmte Zusagen oder Vereinbarung, eigens für die Partikularinteressen dieser gewerblichen Bauträger doch einfach mal den Bebauungsplan anzupassen?

In diesem Kontext würde uns auch interessieren in wieweit aus Ihrer Sicht die jetzt geplante Änderungen des Bebauungsplan im Einklang mit dem zugehörige Aufstellungsbeschluß vom 12.10.2006 stehen. Ferner würden wir Sie bitten vielleicht auch folgendes Statement „und zum Teil auch ein Investorenwettbewerb zur Vermarktung der für Investoren vorgesehenen Flächen, bei dem ein Konzept durch seine städtebaulichen und sozialen Aspekte sich von anderen Konzepten unterschied.“ mal näher zu erläutern.

Zu guter letzt noch ein Kommentar zu Ihrer Einschätzung, dass die 4-stöckenen Mehrfamilienkomplexe „architektonisch attraktive Gallerien im Dachgeschoss“ haben.

Finanziell attraktive sind diese 4-stöckigen Mehrfamilienkomplexe sicherlich für die gewerblichen Bauträger, die dadurch ein Maximum an Wohnfläche bezogen auf die Grundfläche verkaufen können.

Absolut unattraktive sind diese 4-stöckigen Mehrfamilienkomplexe jedoch für alle umliegenden Nachbarn (Minderung der Wohnqualität, Charakter des Baugebiets, Wertminderung, …), die aufgrund der Darstellungen und Aussagen von Terramag davon ausgehen mussten, dass auf diesen Grundstücken Einzel- bzw. Doppelhäuser mit max 2 Wohneinheiten gebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Wellner und Astrid Usandizaga

wunschgrundstück hat gesagt…

Sehr geehrte Blog-Leser,

hier noch ein paar Klarstellungen meinerseits:
Die permanent wiederholten Unterstellungen, bzw. Andeutungen, dass hier finanzielle Interessen der TerraMag eine Rolle spielen, weise ich zurück. Die TerraMag bekommt weder Geld für das Banner auf unserer Homepage, noch haben wir etwas mit den Investoren zu tun. Mit solchen öffentlich geäusserten falschen Unterstellungen schaden Sie unserem Unternehmen und unseren Mitarbeitern.
Die Meinung, welche Haustypen Ihnen attraktiv erscheinen, bleibt Ihnen unkommentiert vorbehalten.
Ihre Aussage '4-geschossige Bauweise' ist jedoch baurechtlich falsch.
Die TerraMag versucht über Exposes und Presseartikel Menschen zu informieren. Bei angesprochenem Expose ist uns ein Fehler unterlaufen, der uns äusserst Leid tut. Da wir nicht zum 1. Mal einen Fehler in einem Expose hatten - Zur Erstellung des Expose sind händische Eingaben von teilweise über 20 Parametern notwendig, bei mittlerweile über 1.500 Bauplätzen sind dies über 30.000 von Hand eingetippte Werte - haben ich bei Bekanntwerden unseren Entwicklern mitgeteilt, den Zusatz "ohne Gewähr" aufzunehmen, weil ich persönlich auch in Zukunft kein fehlerfreier Mensch sein werde. Dennoch möchte ich mich hierfür erneut entschuldigen, die fehlerhafte Info tut uns sehr Leid. Aktuell überlegen wir, diesen sehr aufwendigen Service, der meines Erachtens deutschlandweit einmalig ist, aus diesem Grund einzustellen. Die Beratung würde dann wohl wieder hauptsächlich durch Makler, Banken und sonstige Finanzdienstleister übernommen.
Da dies hier aber komplett verschwiegen wird, möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass an gleicher Stelle, wo man die Exposes einsehen kann, der das Baurecht festlegende Bebauungsplan veröffentlicht ist. Des weiteren hat jeder Bewerber ein Kopie dieses Bebauungsplans mit unsererer Infomappe erhalten. Auch im Notarvertrag wurde konkret auf den Bebauungsplan hingewiesen, der an dieser Stelle schon immer die nun beklagten Baukörper zugelassen hat.

Meine als Dreist betittelte Aussage, bezog sich im Übrigen nicht auf private Bauherren. In der Regel sind aber auch diese keine Fachleute für Baurecht, was ich bei Privatpersonen auch als absolut normal erachte (deshalb unser Beratungscenter).

Eine Beeinträchtigung von Nachbarn sollte meines Ermessens nach auch bei eventueller Änderung des B-Plans nicht gegeben sein.
Ich habe großes Verständnis für Ihre Sorgen, wenig Verständnis allerdings für öffentlich gemachte falsche Unterstellungen.

Ich würde mich freuen, wenn wir uns persönlich unterhalten könnten (die entsprechenden Tel.nummern habe ich öffentlich bekannt gegeben).

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Trollmann

Anonym hat gesagt…

Liebe Nachbarn,

ich möchte noch auf ein paar Aussagen von Herrn Trollmann eingehen:

"Auch im Notarvertrag wurde konkret auf den Bebauungsplan hingewiesen, der an dieser Stelle schon immer die nun beklagten Baukörper zugelassen hat."

=> Habe ich hier etwas verpasst? Die am Anfang des Blogs gezeigten Gebäude sind gerade nicht mit dem derzeit gültigen B-Plan vereinbar (Dachneigung, Traufhöhe etc.). Gerade deshalb soll er geändert werden.

"Bei angesprochenem Expose ist uns ein Fehler unterlaufen..."

=> Diese Aussage erstaunt. Meine Frau und ich haben bereits im März 2006 mit Mitarbeitern der Terramag über die Abweichung zwischen dem B-Plan und dem genannten Expose gesprochen. Wäre dies ein Fehler gewesen, so hätte dieser schon vor fast einem Jahr korrigiert werden können.

Übrigens wurde uns auch telefonisch versichert, dass max. 3 Stockwerke auf dem Grundstück Nr. 657 geplant sind und keine Wohnblocks. Hierbei wurden wir auch nicht auf Bauplanungsrechtliche Fachbegriffe wie "Staffelgeschoss" oder "Vollgeschoss" hingewiesen.

"Hintergrund des Änderungsverfahrens sind zum Teil kleinere Mängel ... und zum Teil auch ein Investorenwettbewerb ... bei dem ein Konzept durch seine städtebaulichen und sozialen Aspekte sich von anderen unterschied...."

=> Dies ist keine ausreichende Begründung für die Änderung eines B-Plans. Vor allem, da die Beachtung sozialer Aspekte und das angesprochene behindertengerechte Wohnen auch in den Grenzen des derzeit gültigen B-Plans möglich ist. Anscheinend fällt es schwer, eine Vernünftige Begründung für die Änderung des B-Plans zu nennen. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass unlautere Machenschaften vermutet werden.

Viele Grüße

Frank Weyand

ch-tat hat gesagt…

Es wäre schön, wenn die Diskussion hier auf sachlichem Niveau bleibt.
Fakt ist, dass auf den genannten Grundstücken lt. aktuellem B-Plan, der seit mindestens Mitte 2005 auch auf der Internetseite von Terramag veröffentlicht ist und zumindest uns zusammen mit den Grundstückskaufvertragsunterlagen auch schriftlich zugegangen ist allgemeine Wohnbebauung ohne Begrenzung der Wohneinheiten mit max. 3 Geschossen zulässig ist.
Es gibt m.E. keinerlei Gründe, warum bei den Exposes absichtlich Fehler eingebaut werden sollten, da diese ja auf einfache Weise durch den B-Plan widerlegt werden können.
Fakt ist aber auch, dass bisher keine stichhaltigen Gründe für die geplanten Änderungen des B-Plans genannt werden konnten:
Optischen Aspekte sind nicht stichhaltig (siehe unser letzter Kommentar oben)
Die "sozialen Aspekte" begründen, warum auch Eigentumswohnungen im Brühl entstehen sollen. Dazu ist aber keine B-Plan-Änderung erforderlich. Außerdem werden die Wohnungen zu absolut ortsüblichen qm-Preisen verkauft. Dies läßt darauf schließen, dass zusätzlicher Wohnraum, der aufgrund der B-Plan-Änderung möglich wird, nicht den Kaufpreis für die Wohnungen verringert, sondern eher den Profit für die Bauträger erhöht.
Da sowohl der Gemeinde, als auch der Fa. Terramag der Profit der Bauträger egal sein kann, kann auch dies kein Grund für die geplanten Änderungen sein.
Alle weiteren angeführten Gründe (städtebaulich, Investorenwettbewerb etc.) sagen nicht wirklich viel aus.

Daher bleiben für mich nach wie vor Fragen:
1.) Was sind die wirklichen konkreten Gründe für die Änderungen?
2.) Ist mit dem angedeuteten "Investorenwettbewerb"gemeint, dass es möglicherweise Probleme mit der Vermarktung der Bauträgergrundstücke gab und nur durch "zugesagte Nachbesserungen" ein Verkauf möglich war?
3.) Warum darf bereits mit dem Bau der Gebäude begonnen werden, bevor die Änderungen des B-Plan rechtskräftig sind?

wunschgrundstück hat gesagt…

Da wir uns hier im Kreis herumdrehen, möchte ich mich letztmalig auf diesem Weg äussern und schlage wiederholt vor, mich telefonisch zu kontaktieren, beziehungsweise ein Treffen zu organisieren.
Ich hoffe Sie merken aber auch, dass ich mich der Diskussion und den Fragen gerne stelle, da es mir wichtig ist, dass dieses Projekt für alle so gut weiterläuft, wie es bisher der Fall war.

1. Es gibt im angedachten Änderungsverfahren sehr viele Änderungen, die mit den angesprochenen Gebäuden nichts zu tun haben. Selbstverständlich packen wir in ein solches Verfahren, dass die Gemeinde ja auch Geld kostet, alle bis dato uns als sinnvoll erscheinenden Änderungen herein. Was letztendlich von der Gemeinde beschlossen wird, wissen wir heute noch nicht.
Es ist richtig, dass Investoren Geld verdienen möchten - was ich nicht verwerflich finde - ich habe aber auch Angst davor, dass all diejenigen, die sich über die projektierte Dachform heute beschweren (und dass ist Ihr gutes Recht), später sagen: Was?, jetzt bauen die ja ein dem B-Plan entsprechendes Sattel, bzw. Walmdach oben drauf, dass gefällt uns noch weniger! Aus meiner ganz persönlichen Sicht heraus, gibt es architektonische Gründe die dafür sprechen, bei Mehrfamilienhäuser die aktuell vorgeschriebene Dachform zu überdenken.

2. Nein, wir haben nicht die geringsten Probleme bei der Vermarktung, der Wettbewerb diente dazu, ein möglichst gutes, ansprechendes Gesamtkonzept zu erhalten. Eine solche Vorgehensweise ist üblich.

Sehr geehrter Herr Weyand

3. Aktuell darf nur nach dem jetzigen B-Plan gebaut werden, spätestens beim Dachgeschoss sollte entweder der B-Plan geändert werden, oder es entsteht tatsächlich wahrscheinlich ein Sattel- oder Walmdach, was ich persönlich absolut für keine Verbesserung zu den lediglich angedachten Veränderungen sehen würde.

Sehr geehrter Herr Weyand,

es wird, wie in Ihrem eignen Kommentar ja auch, nicht nur die Dachneigung, sondern vor allem auch die Tatsache kritisiert, dass hier Mehrfamilienhäuser entstehen. Dies war schon immer so geplant.
Die Aussage, dass Mitarbeiter meines Unternehmens auf den Fehler im Expose hingewiesen wurden und ihn nicht korrigiert haben, kann ich so nicht stehen lassen. Was versuchen Sie uns hier zu unterstellen?

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Hr. Trollmann,

die Tatsache, dass Sie einen Fehler in Ihrem Expose hatten für den Sie sich jetzt entschuldigen, müssen wir zur Kenntnis nehmen. Bedenken Sie jedoch, dass private Bauherrn z.T. auf Grundlage Ihrer fehlerhaften Informationen sich fälschlicherweise für den Kauf bestimmter Bauplätze entschieden haben und damit inkl. Hausbau in der Regel mehrere 100.000 Euro investiert haben. Eine solche (Fehl-) Entscheidung an einem wohlausgewählten Bauplatz zu bauen, tunen private Bauherrn in der Regel 1 mal in ihrem Leben!!! Vor diesem Hintergrund – Sie vermarkten ja nun keine Schuhe, die vielleicht 100 Euro kosten und von denen man sich im Jahr mehrere Paar kauft – hätte wir deutlich mehr Sorgfalt von Terramag erwartet.

Unabhängig davon ist formal natürlich richtig, dass der Bebauungsplan Gültigkeit hat, und danach sind auf den genannten Bauplätzen 3 geschössige Häuser mit einer Dachneigung von mindesten 35 Grand und maximaler Traufhöhe von 9 Meter zulässig.

Dass durch die Abschaffung dieser beiden zur Diskussion stehenden Kriterien deutlich massivere Häuser mit mehr Wohnfläche möglich werden, was für den gewerblichen Bauträger von Vorteil ist, aber für die privaten Nachbar-Bauherren mit den bereit o.g. Nachteilen (Minderung der Wohnqualität z.B. durch Verschattung, Charakter des Baugebiets, Wertminderung, …) verbunden wiederholen wir jetzt zum x-ten mal.

Herr Trollmann,
wir haben von Ihnen noch keinen einzigen Grund für Abschaffung der Mindestdachneigung von 35 Grad und er Traufhöhe von 9 Metern gehört.

Dass Ihnen Staffelgeschosse architektonisch besser gefallen, ist Ihr Geschmack! Das kann aber doch beim besten Willen kein Argument für die entsprechende Änderung des Bebauungsplans in den beiden o.g. Punkten sein.

Ihre Aussage „dass all diejenigen, die sich über die projektierte Dachform heute beschweren, später sagen: Was?, jetzt bauen die ja ein dem B-Plan entsprechendes Sattel, bzw. Walmdach oben drauf, dass gefällt uns noch weniger!“ ist Ihre persönliche Einschätzung und kann ebenso kein Grund sein, sondern spricht einfach nur für eine absolute Hilflosigkeit in Ihrer Argumentation.

Hr. Trollmann, Ihre Aussage unter 3. „Aktuell darf nur nach dem jetzigen B-Plan gebaut werden, spätestens beim Dachgeschoss sollte entweder der B-Plan geändert werden, oder es entsteht tatsächlich wahrscheinlich ein Sattel- oder Walmdach“ ist einfach nur unglaubwürdig. Kein Bauträger würde vernünftigerweise mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses und Verkauf der entsprechenden Eigentumswohnungen beginnen, welches nicht im Einklang mit den Bebauungsplan steht, wenn er nicht wüsste, dass dies nachträglich genehmigt wird! Warum auch? Warum sollte man so ein Risiko eingehen? Oder ist es kein Risiko?

Hr. Trollmann, wer konkret – in Persona - steckt hinter dieser geplanten Änderung bzgl. der Dachneigung und Traufhöhe?

Warum differiert die jetzt vorliegende geplante Änderung des Bebauungsplans in fast allen Bereichen mit dem am 12.10.2006 beschlossenen Aufstellungsbeschluß – gerade auch im Hinblick auf die beiden o.g. Punkte und Gebiete.

Hr. Trollmann, warum verteidigen Sie die geplante Änderung des Bebauungsplans in diesen beiden Punkten – Geschmacksfrage kann es doch nicht sein?

Hr. Trollmann, wenn Sie und Terramag Glaubwürdigkeit zurückgewinnen wollen – und wir sind wirklich der Meinung, dass das Projekt im „Brühl“ bis dato (noch!) gut verlaufen ist - dann tragen Sie bitte „geschmackneutral“ zur Aufklärung bei und verhindern Sie, dass Partikularinteressen von gewerblichen Bauträgern vor die Interessen der privaten Bauträger gestellt werden.

Und zu guter Letzt. Wir haben überhaupt nichts gegen ein persönliches Gespräch, aber Ihre Argumentation kann doch nicht abhängig vom Medium sein und über den WebBlog gelingt es nun mal derzeit die meisten Betroffenen von dieser Diskussion zu informieren. Zusätzlich können Sie ja gerne noch eine Informationsveranstaltung organisieren in der Sie die o.g. Punkte aufklären.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Wellner und Astrid Usandizaga