12 Juli 2006

Kommunalkunde für Brunnenbohrer


Die heutige Aufgabe für uns Bauherren lautete: "Finde heraus, warum noch kein Bohrantrag bei der Kreisverwaltung eingegangen ist und sorge dafür, dass dieser umgehend dort landet".
Dies war gar nicht so einfach und erforderte umfangreiche Recherchen. Am Ende dieser konnten wir folgenden Sachverhalt rekonstruieren (ohne Anspruch auf 100%ige Richtigkeit):
Fingerhaus vergibt den kompletten Heizungsbau an einen Subunternehmer, der sich auch um alle erforderlichen Genehmigungen kümmert. Soweit nichts ungewöhnliches.
Das Heizungsbauunternehmen beauftragt seinerseits eine Bohrfirma (Brunnenbauer) mit der Erdwärmebohrung und dem Erstellen und Einreichen des Bohrantrages.
Das Bohrunternehmen fand heraus, dass Egelsbach im Kreis Offenbach liegt und sendete daher den Bohrantrag direkt an die untere Wasserbehörde in Offenbach. Diese ist jedoch nicht für den Kreis zuständig, sondern nur für die Stadt Offenbach (Für den Kreis ist die untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung in Dietzenbach zuständig). Daher landete der Bohrantrag in Offenbach in der "Ablage nicht zuständig". Da hätten wir lange auf die Genehmigung warten können.
Die Bohrfirma sagte uns zu, dass der Bohrantrag noch heute direkt nach Dietzenbach geschickt wird.

Keine Kommentare: