
Inzwischen sind die Hügel, die beim Abschieben des Mutterbodens beim Straßenbau entstanden sind flach gewalzt worden. Damit liegt das Grundstücksniveau nun deutlich höher, als vor der Erschließung. Damit wird auch klar, dass wir für die geplante Carportzufahrt auf Straßenhöhe entlang der Grundstücksgrenze keine Stützmauer benötigen.
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