05 Dezember 2005

Das Kleingedruckte

Nachdem wir uns gestern einen Muster-Hausbauvertrag mitgeben haben lassen und wir einige Stellen für bedenklich hielten, wollten wir den Werkvertrag, der ja nur aus 2 DIN A4 Seiten plus Anlagen besteht, von einem auf Bau- und Vertragsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Eine telefonische Anfrage ergab jedoch, dass hierfür gemäß Anwaltsgebührenordnung ca. 2500 Euro fällig geworden wären. Bei Honorarvereinbarung auf Stundenbasis wäre es aber auch nicht viel billiger geworden, bei einem Stundensatz von fast 300 Euro.
Während wir noch grübelten, rief uns der Verkäufer von Fingerhaus an und teilte uns mit, dass er die bedenklichen Passagen aus dem Vertrag nimmt. Somit bleibt fraglich, ob eine juristische Prüfung sinnvoll ist.

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